Kontakt
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir stehen Ihnen für Fragen persönlich, telefonisch oder auch per E-Mail gerne zur Verfügung. Oder nutzen Sie einfach das Kontaktformular. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
AGB´s:
Rückerstattungsregelung:
Mehr als acht Wochen vor Beginn des Workshops: 90%
Vier bis acht Wochen vor Beginn des Workshops: 50%
Weniger als vier Wochen vor Beginn des Workshops: 0%
Ausnahmen unter Vorbehalt!
Wir behalten uns vor, den Workshop teilnehmerbedingt 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei voller Kostenerstattung abzusagen.
Auf unseren Haftungsausschluss wird hingewiesen.
Haftungsausschluss:
Die OPCON consultancy&training GmbH stellt allen Teilnehmern einen Haftungsausschluss an Kursen jeglicher Art (auf Ausnahmen wird gesondert hingewiesen) bereit. Dieser Haftungsausschluss regelt die Regressansprüche für Sachbeschädigung, Körperverletzung sowie Folgeschäden Dritter.
Die Teilnehmer haben nach unterschriebenem Haftungsausschluss keine Ansprüche auf Entschädigung, Schmerzensgeld oder sonstige Regressansprüche, sofern die „Beschädigung“ nicht vorsätzlich zugefügt wurde.
Sachbeschädigung und/oder Körperverletzung welche von Ausbildungs- oder Einsatzmitteln der Firma OPCON consultancy&training GmbH herbeigefügt wurde, kann lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Geltung gebracht werden. Ebenso besteht ein Anspruch der Ausbilder, Teilnehmer, Schiedsrichter, Rollenspieler oder sonstiger unmittelbar beteiligter Personen.
Diese Regelung betrifft auch die Ausbildungs- und Einsatzmittel, welche von Teilnehmern oder Drittfirmen genutzt und/oder zur Verfügung gestellt werden. Material, welches während einer Veranstaltung genutzt wird, oder die Möglichkeit hierfür besteht, muss vor Veranstaltungsbeginn umfangreich überprüft werden.
Die Herbeiführung von Sachbeschädigungen oder Verletzungen durch Tiere (Bsp. Diensthunde) fällt ebenso unter den Haftungsausschluss, wodurch bei der Firma OPCON consultancy&training GmbH sowie beim jeweiligen Hundeführer oder dessen Behörde keine Regressansprüche geltend gemacht werden können. Voraussetzung ist hier ebenso wie in allen anderen Fällen, die ordnungsgemäße vorherige Kontrolle über Schutzausstattung, die Überprüfung des Ausbildungsobjekts sowie die physische und psychische Voraussetzung aller Anwesender, an der Ausbildung unmittelbar beteiligter Personen, um nach bestem Wissen und Gewissen eine Schädigung des Tiers sowie eine Schädigung Dritter auszuschließen.